printlogo
ETH Zuerich - Startseite
Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften
 
print
  

Leistungskontrollen

Details der Leistungskontrollen

Basisjahr
Zweites Jahr
Drittes  Jahr

Leistungskontrollen sind in der «Allgemeinen Verordnung der ETH über Leistungskontrollen» (pdf) geregelt. Leistungskontrollen bestehen aus Prüfungen oder aus Semesterleistungen (Berichte, Referate ...). Sie werden mit einer Note oder mit «bestanden/nicht bestanden» bewertet. Eine nicht bestandene Leistungskontrolle kann einmal wiederholt werden.
Aktuelle Informationen über die Leistungskontrollen, insbesondere über die Prüfungen, finden sich im Vorlesungsverzeichnis.

Prüfungen

Prüfungen sind in der «Allgemeinen Prüfungsverordnung der ETH Zürich» (pdf) geregelt. Besteht eine Leistungskontrolle aus einer Prüfung, so wird diese meistens in einer Prüfungssession abgelegt. Modus (schriftlich, mündlich) und Dauer der Prüfung sind im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgehalten. In gewissen Prüfungsfächern wird der Stoff von zwei Vorlesungen aus zwei aufeinanderfolgenden Semestern geprüft (sog. «Jahreskurs»).

Prüfungsblöcke

Sind einzelne Prüfungsfächer zu einem Prüfungsblock zusammengefasst, so werden die Kreditpunkte für alle Fächer des Prüfungsblocks gutgeschrieben, wenn im Durchschnitt aller Prüfungsfächer eine Note von mindestens 4 erzielt wird. Ein Prüfungsblock ist stets gesamthaft in der gleichen Prüfungssession abzulegen. Ein nicht bestandener Prüfungsblock muss gesamthaft wiederholt werden. Die in den Tabellen bei den einzelnen Prüfungsstufen angegebenen Notengewichte (NG) beziehen sich auf den jeweiligen Prüfungsblock.

Andere Formen von Leistungskontrollen

Zu allen Lehrveranstaltungen, deren Leistungskontrolle nicht in einer Prüfung besteht (Praktika, Fallstudien, gewisse GESS-Fächer), gehört eine Leistungskontrolle, deren Form im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt ist. Details zu diesen Leistungskontrollen sind auf den Websites des Departements bzw. des D-GESS publiziert.

Zulassungsbedingungen zu Leistungskontrollen

Für die Zulassung zu Leistungskontrollen kann von den Studierenden eine Bescheinigung darüber verlangt werden, dass sie die zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen ordnungsgemäss absolviert haben. Eine allfällige Bescheinigungspflicht ist im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Die Bedingungen zum Erwerb der Bescheinigung (z.B. Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl von Übungslösungen) müssen zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Dozierenden bekannt gegeben werden.

 

Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere Informationen finden Sie auf
folgender Seite.

Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or Internet device, however, some graphics will display correctly only in the newer versions of Netscape. To get the most out of our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More information

© 2012 ETH Zürich | Impressum | Disclaimer | 27.7.2011
top