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Doktorprüfungen
Liste der bevorstehenden Prüfungen
Das Doktorat und die Zulassung zum Doktoratsstudium an der ETH sind in der Verordnung über das Doktorat an der ETH Zürich vom 1. Juli 2008 und den Ausführungsbestimmungen der Rektorin vom 1. September 2008 geregelt. Beide Dokumente in einer PDF-Datei (150 kB). Des weiteren gelten die Detailbestimmungen des Departements zum Doktoratsstudium:
Version (pdf 56kB) für Doktorierende, die vor dem 1. Februar 2010 immatrikuliert worden sind
Version (pdf 540kB) für Doktorierende, die nach dem 1. Februar 2010 immatrikuliert worden sind
Der Doktortitel wird für die Durchführung einer selbständig ausgeführten wissenschaftlichen Arbeit unter der Leitung einer Professorin oder eines Professors erteilt. Als Zulassungsvoraussetzung gilt neben dem ETH-Diplom oder einem als gleichwertig anerkannten Diplom einer anderen in- oder ausländischen Hochschule die Bereitschaft einer Fachprofessorin oder eines Fachprofessors, die Kandidatin oder den Kandidaten als Doktorandin bzw. Doktorand anzunehmen. Bevor eine Anmeldung bei der Doktoratsadministration der ETH Zürich erfolgen kann, muss daher Kontakt mit einem Professor oder einer Professorin des Departements aufgenommen werden. Verwenden Sie dazu den Link «Forschung».
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