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Vom Unterricht in diesem Studiengang wird in der Regel ausgeschlossen, wer die Anzahl Kreditpunkte in einer Fächerkategorie nicht mehr erreichen kann wegen
a. zweimaligen Nichtbestehens von Leistungskontrollen; oder
b. Ueberschreitens der maximalen Studiendauer.
Eine Verlängerung der Studienzeit ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Im gegebenen Fall ist ein schriftliches Gesuch an die Leiterin der Studienadministration im Rektorat zu richten.
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