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Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften
 
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Zulassung zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen

Die Zulassung zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen und somit zum Erwerb des eidgenössischen Diploms für Apothekerinnen und Apotheker ist im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) geregelt:

Art. 12, Absatz 1
Voraussetzung für die Zulassung
a.   eine eidgenössische oder eine eidgenössisch anerkannte Matura oder ein Studienabschluss einer kantonalen Universität, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule; und
b.   das Absolvieren eines nach diesem Gesetz akkreditierten Studiengangs.

Auskünfte

Bundesamt für Gesundheit, Sektion Medizinalprüfungen, 3003 Bern
www.bag.admin.ch/themen/berufe/


Voranmeldung

Eine Voranmeldung beim Bundesamt für Gesundheit ist nicht mehr erforderlich.


 

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