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Die Zulassung zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen und somit zum Erwerb des eidgenössischen Diploms für Apothekerinnen und Apotheker ist im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) geregelt:
Art. 12, Absatz 1
Voraussetzung für die Zulassung
a. eine eidgenössische oder eine eidgenössisch anerkannte Matura oder ein Studienabschluss einer kantonalen Universität, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule; und
b. das Absolvieren eines nach diesem Gesetz akkreditierten Studiengangs.
Bundesamt für Gesundheit, Sektion Medizinalprüfungen, 3003 Bern
www.bag.admin.ch/themen/berufe/
Eine Voranmeldung beim Bundesamt für Gesundheit ist nicht mehr erforderlich.
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